Behandlungsbedürftige Patienten erhalten künftig einen besseren Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung. Sie sollen unter anderem von einer schnelleren Terminvergabe für eine psychotherapeutische Erstsprechstunde über die Terminservicestellen profitieren – gemäß dem Auftrag des Gesetzgebers. Dieser umfasst auch die Überarbeitung der Bedarfsplanung, die bislang allerdings auf sich warten lässt. Doch ohne eine Modifikation der psychotherapeutischen Bedarfsplanung hinkt die Reform: Sie kuriert die unausgewogenen Verteilung der Psychotherapeutensitze nicht.
So werden in ländlichen Regionen weiterhin psychotherapeutische Angebote fehlen, während sich die Praxen in den Städten konzentrieren. Wie sich eine bedarfsgerechtere Verteilung der Psychotherapeutensitze erreichen ließe, zeigt eine von der Bundespsychotherapeutenkammer und der Bertelsmann Stiftung gemeinsam in Auftrag gegebene Studie. Diese Ausgabe des SPOTLIGHT Gesundheit identifiziert die relevanten Faktoren und gibt Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung. Detaillierte Informationen, interaktive Karten und die Studie „Faktencheck Psychotherapeuten“ finden Sie auf <a href="http://www.faktencheck-psychotherapeuten.de>www.faktencheck-psychotherapeuten.de</a>.
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Psychotherapeuten: Bedarf, Nachfrage, Angebot – Maßnahmen für eine bedarfsgerechte Verteilung
Zum 1. April wird die ambulante psychotherapeutische Versorgung neu geregelt. Die Reform ändert jedoch nichts an dem Missstand, dass es auf dem Land zu wenige Psychotherapeutensitze gibt.