02.09.2022, Papiere zur Orientierung
Staatliche und landesseitige Rahmenbedingungen, Vorgaben und Förderprogramme
Auf dieser Seite haben wir eine Reihe von Regelungen, Vorgaben und Orientierungshilfen zusammengestellt, die im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld Digitalisierung der Schulen stehen. Es folgt ein kurzer Überblick über die entsprechenden Förderprogramme.
Rahmenpapiere des Landes NRW
Das Ministerium für Schule und Bildung, die Medienberatung NRW, die Landesanstalt für Medien, QUA-LiS NRW und die Bezirksregierung Detmold haben zahlreiche Orientierungshilfen zur Verfügung gestellt.
- Der Referenzrahmen Schulqualität NRW dokumentiert, was unter „guter Schule" in allen schulischen Handlungsfeldern verstanden wird.
- Der Medienkompetenzrahmen NRW gibt Aufschluss über die Medienkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler während ihrer Schullaufbahn aufbauen sollten und bildet ein wichtiges Fundament für die schulische Medienkonzeptarbeit.
- Der Orientierungsrahmen für die Lehrerausbildung und Fortbildung NRW umfasst Themengebiete und Kompetenzbereiche, die die Grundlage für die Ausbildung und Fortbildung von Lehrkräften in der digitalisierten Welt bilden.
- Die Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht soll ein Angebot an Handlungsmöglichkeiten sowohl in organisatorischer als auch in pädagogisch-didaktischer Hinsicht liefern.
- Die Leitlinie Schule in der digitalen Welt soll Schulen bei der Umsetzung der Digitalisierung unterstützen und die Anforderungen des Schulministeriums und der Bezirksregierung Detmold zusammenfassen.
- Impulspapier II. Das Papier benennt vier zentrale Entwicklungsbereiche für das Lernen in der digitalen Welt.
- Digitalstrategie Schule NRW. Lehren und Lernen in der digitalen Welt. Die Umsetzungsstrategie beschreibt die drei zentralen Handlungsfelder der Digitalisierung bis 2025.
- Die neuen Kernlehrpläne und Richtlinien mit Implementierung digitaler Inhalte. Als Querschnittsaufgaben über alle Fächer tragen die neuen Kernlehrpläne u.a. zu einer Bildung in der digitalen Welt und Medienbildung bei.
Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Unfallkasse NRW geben Empfehlungen und Handreichungen zur Digitalisierung in Schule.
Neben den o.g. Rahmenpapieren stehen weitere Hilfestellungen (bspw. zum Datenschutz, Nutzungsvereinbarungen, zur Erstellung des Medienkonzepts) der Qua-LiS, der Medienberatung NRW und der Bezirksregierung Detmold zum Download zur Verfügung.
Im März 2022 hat das Land NRW ein umfangreiches Fortbildungsangebot ins Leben gerufen, das sich an Schulleitungen, Lehrkräfte und Moderierende der staatlichen Lehrerfortbildung (die Kompetenzteams) richtet. Diese Digitale Fortbildungsoffensive besteht aus drei selbständigen Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, einerseits die Schulleitungen in ihrem Schulentwicklungsprozess zur Gestaltung des digitalen Wandels zu unterstützen. Andererseits werden den Lehrkräften und Moderierenden die entsprechenden Kompetenzen vermittelt, digitalbasierte Konzepte des Lehrens und Lernens umzusetzen.
Finanzausstattung
Über das Förderprogramm Gute Schule 2020 hat das Land den Kommunen insgesamt zwei Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen rund 1,2 Milliarden Euro aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz des Bundes sowie jährlich rund 683 Millionen Euro aus der Schul- und Bildungspauschale. Alle Programme können auch für die Digitalisierung der Schulen in NRW genutzt werden.
Darüber hinaus steht mit dem zwischen Bund und Ländern beschlossenen DigitalPakt Schule für NRW über eine Milliarde Euro bereit, die ausschließlich in die Digitalisierung der Schulen fließt.
Mit den zusätzlichen Mitteln des Landes und der Kommunen steht damit in Nordrhein-Westfalen ein Investitionsvolumen von insgesamt 178 Millionen Euro für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte zur Verfügung.
Zudem investiert das Land zum ersten Mal in die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten. Dafür werden insgesamt weitere 105 Millionen Euro zur Verfügung gestellt (Stand 2021). Ziel ist die Unterstützung der Schulen insbesondere in der Zeit der Pandemie bei der Ausgestaltung des Distanzunterrichts sowie bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten. Quelle: Schulministerium NRW