Unterstützungsangebot für Schulen
Entwicklungsfonds digitale Bildung
Der Entwicklungsfonds des Zentrums für digitale Bildung fördert niedrigschwellig mit bestimmten finanziellen Beträgen konkrete Aktivitäten zur Unterrichtsentwicklung im Handlungsfeld Digitalisierung.
Was ist der Entwicklungsfonds?
- Alle Schulen im Kreis GT erhalten die Gelegenheit, ihnen besonders wichtige schulindividuelle Ansätze zur Unterrichtsentwicklung unter bestimmten Bedingungen durch das ZdB unterstützen zu lassen.
- Die Unterstützung kann sich z. B. auf die Vermittlung von in der Schule nicht vorhandener Expertise beziehen, kann aber auch finanzieller Art sein, oder aus einer Mischung dieser beiden Möglichkeiten bestehen.
- Zielgruppen dieser Unterstützung sind immer die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern einer Schule (alle Maßnahmen sollen den SuS zugute kommen).
- Unterstützt werden können für einen gemeinsam definierten Zeitraum sowohl Prozesse bzw. Projekte, die die Schule neu plant und durchführt, als auch die Produktion bestimmter Produkte. Dies erfolgt immer unter der Maßgabe, dass sie konkrete Zielstellungen der Unterrichtsentwicklung erreichen helfen und / oder nachvollziehbar werden lassen.
Zielsetzungen
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Mit dem Entwicklungsfonds sollen Unterrichtsentwicklungsprozesse niedrigschwellig unterstützt werden.
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Im Kern geht es darum, dass Schülerinnen und Schüler besser in ihren Lernprozessen unterstützt werden.
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Mit dem Instrument sollen auch Schulen erreicht werden, die (noch) nicht an UEdigital teilnehmen.
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Partizipation: Der EF bietet auch die Möglichkeit, Aktivitäten von SuS und Eltern gezielt zu unterstützen.
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In der Bildungsregion wird damit gelingende Praxis sichtbar.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Förderfähig ist eine Vielzahl denkbarer Ansatzpunkte zur Unterrichtsentwicklung: Mit welchen konkreten Maßnahmen kann aktuell für einen bestimmten Teil der Schule eine Entwicklung gestartet, gepflegt, verstärkt oder verbessert werden? Die Schule definiert ihre Ziele!
- Grundsätzlich ist schulintern gesichert, dass die angezielte Maßnahme mit eigenem Personal entwickelt, geplant und möglichst in einer Teamkonstellation umgesetzt wird.
Beispiele für förderungswürdige Projekte
- Selbstevaluationsverfahren werden erarbeitet, eingesetzt und ausgewertet.
- Die Einführung und/oder Nutzung von Feedbackverfahren (z.B. SuS-Feedback) wird erprobt
- Alternative Leistungsbewertungs- und Prüfungsformate werden (partizipativ mit den SuS) entwickelt.
- SuS produzieren Lernvideos, die in anderen Klassen/Jahrgängen eingesetzt werden können.
- Eltern produzieren ein Einführungsvideo für Eltern des neuen Jahrgangs 1 bzw. 5.
- Lehrkräfte produzieren Unterrichtssequenzen zu im Lehrplan vorgegebenen Inhalten.
- SuS höherer Jahrgänge begleiten SuS (oder Lehrkräfte!) bei der Mediennutzung.
- Schüler unterrichten Schüler; Beispiele aus dem Ganztag, den Mittagspausenangeboten, den Arbeitsgemeinschaften der Schule werden dokumentiert.
- Das Ganztagskollegium erarbeitet gemeinsam, wie Lernzeiten (in der OGS) mit digitalen Medien umgesetzt und begleitet werden.
Welche Maßnahmen werden nicht gefördert?
Prozesse, die in der Schule bereits seit einiger Zeit laufen, und Produkte, die es bereits gibt, werden nicht nachträglich gefördert (ggf. aber der Transfer in andere Fächer, Jahrgänge usw. wenn die Schule das aus eigener Kraft nicht bewerkstelligen kann).
Es gibt keine Finanzierung von Ausstattung für die z. B. der Schulträger verantwortlich ist.
Der Weg zur Unterstützung - das bedingungsvolle Angebot im Detail
- Die Schulen im Kreis Gütersloh erhalten Informationen über Entwicklungsfonds (bspw. bei Runden Tischen).
- Bei Interesse: Eine Schule nimmt Kontakt zur genannten Ansprechpartnerin im ZdB auf.
- Wenn in diesem Erstgespräch deutlich wird, dass eine Unterstützung durch das ZdB denkbar ist, erhält die Schule ein kurzes Antragsformular. In diesem werden die Ziele, Zielgruppen, Laufzeiten, Meilensteine und das angestrebte Ergebnis kurz dargelegt.
- Der Antrag der Schule bietet die Grundlage für eine Entscheidung durch die Verantwortlichen im ZdB.
- Die Entscheidung wird der Schule innerhalb von 2 Wochen kurz schriftlich begründet.
- Die Laufzeit kann bspw. 1 Schulhalbjahr umfassen oder auch über 1 oder 1,5 Schuljahre gehen.
- Es werden Meilensteine/ Rückmeldetermine vereinbart: Die Schule gibt dem ZdB in eigener Initiative mindestens zur Hälfte der Laufzeit einen kurzen Zwischenstand (formlos, ggf. mündlich) und zum Ende einen Einblick in die gelaufenen Prozesse, Erkenntnisse, Ergebnisse und entstandene Produkte.
- Die Verwendung der bereitgestellten Geldmittel wird über Quittungen o. ä. nachgewiesen.
- Wenn Produkte erstellt werden, sollen diese für die Allgemeinheit frei zugänglich sein, bspw. indem sie unter eine CC-Lizenz gestellt werden.
Förderung und finanzieller Rahmen
- Kleine Vorhaben ab 250 Euro können unterstützt werden.
- Maximal 2.500 Euro pro Schulhalbjahr können beantragt werden. Läuft das Projekt über 18 Monate können dementsprechend insg. maximal 7.500 Euro beantragt werden.
- Verwendungszweck: Die Geldmitteln können für Honorare und sonstige Aufwendungen (Verbrauchsmaterial, Veranstaltungen, …) verwendet werden – nicht für Ausstattung, die der Schulträger finanzieren müsste (bspw. iPads).
- Mittelverwendungsnachweis: Die Verwendung der Mittel muss über Rechnungen / Quittungen / Belege etc. nachgewiesen werden.
- Ergebnisbericht: Die Schule gibt dem ZdB in eigener Initiative zur Hälfte der Laufzeit einen kurzen Zwischenstand und zum Ende einen ausführlicheren Einblick in die gelaufenen Prozesse, Erkenntnisse, Ergebnisse und entstandene Produkte.